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   BVerwG, 19.06.1991 - 9 C 7.91   

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BVerwG, 19.06.1991 - 9 C 7.91 (https://dejure.org/1991,2659)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1991 - 9 C 7.91 (https://dejure.org/1991,2659)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1991 - 9 C 7.91 (https://dejure.org/1991,2659)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Gefahr politischer Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zur tamilischen Minderheit - Anforderungen an den Begriff der unmittelbar drohenden Verfolgung

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 9 C 7.91
    Nach dem Tatsachenvortrag der Betroffenen, von dessen Wahrheit das Berufungsgericht sich ausweislich seiner Urteilsgründe überzeugt hat (vgl. zu diesem Erfordernis Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180), sind die Asylbewerber in den Jahren 1983/1984/1985 von srilankischen Sicherheitskräften inhaftiert und mißhandelt worden bzw. von solchen menschenrechtswidrigen Maßnahmen unmittelbar bedroht gewesen.

    Im übrigen bringt die Würdigung des Berufungsgerichts, die Asylbewerber würden in den ländlichen Gegenden "kaum" eine Existenzgrundlage finden, nur die Möglichkeit zum Ausdruck, daß es sich so verhalten könnte; für die gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche richterliche Überzeugung von der Richtigkeit dieser Prognose reicht dies jedoch nicht aus (vgl. Urteile vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - a.a.O. und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O. ).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 9 C 7.91
    Soweit das Berufungsgericht die asylerhebliche Gerichtetheit der erlittenen bzw. unmittelbar drohenden Verfolgungsmaßnahmen allerdings mit der seinerzeitigen Handhabung des Prevention of Terrorism Act (PTA) begründet, ist diese Herleitung insofern nicht schlüssig, als das Berufungsgericht - entgegen den Anforderungen an die gerichtliche Prüfung und Darlegung von Text, Inhalt und Reichweite staatlicher Eingriffsnormen (vgl. BVerfGE 76, 143 ) - den Inhalt des PTA und seine Möglichkeiten nicht benennt.

    Von einer solchermaßen erarbeiteten Prognosebasis kann nur dann die Rede sein, wenn die tatrichterlichen Ermittlungen einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach zureichend sind (vgl. BVerfGE 76, 143 ).

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 9 C 7.91
    Eine inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403, 1501/84 - BVerfGE 81, 58 = DVBl. 1990, 201; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89]; vgl. auch Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).

    Im übrigen bringt die Würdigung des Berufungsgerichts, die Asylbewerber würden in den ländlichen Gegenden "kaum" eine Existenzgrundlage finden, nur die Möglichkeit zum Ausdruck, daß es sich so verhalten könnte; für die gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche richterliche Überzeugung von der Richtigkeit dieser Prognose reicht dies jedoch nicht aus (vgl. Urteile vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - a.a.O. und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 9 C 7.91
    Wegen der Vielzahl von Ungewißheiten über die asylrelevante Situation in einem Verfolgerstaat verlangt sie eine sachgerechte, der jeweiligen Materie angemessene und methodisch einwandfreie Erarbeitung ihrer tatsächlichen Grundlagen (vgl. Urteile vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 [BVerwG 20.03.1990 - 9 C 91/89] und vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4).

    Dies setzt neben einer vollständigen Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen (Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - a.a.O.) voraus, daß das Tatsachengericht die in seiner Prognose berücksichtigten tatsächlichen Verhältnisse über Vorgänge aus Vergangenheit und Gegenwart bezeichnet und in nachprüfbarer und nachvollziehbarer Weise die Umstände offenlegt, aus denen es auf eine Verfolgungsgefahr für die Zukunft schließt.

  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 9 C 7.91
    Eine inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403, 1501/84 - BVerfGE 81, 58 = DVBl. 1990, 201; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89]; vgl. auch Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).

    Daß Tamilen im Jahre 1983 in Colombo wegen blutiger Rassenunruhen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt gewesen sind, besagt nichts über die in den Jahren 1984/1985 in Colombo herrschenden Verhältnisse, insbesondere nichts darüber, ob die Asylbewerber zu dieser Zeit bei der gebotenen generalisierenden Betrachtung (vgl. insoweit Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104) in Colombo eine Existenzgrundlage hätten finden können.

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 9 C 7.91
    Aus der von ihm bejahten Gleichwertigkeit von unmittelbar drohender und bereits eingetretener bzw. bestehender Verfolgung (BVorfGE 80, 315 ; vgl. auch Beschluß vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - EuGRZ 1991, 109) ergibt sich jedoch, daß bei der unmittelbar drohenden Verfolgung eine Gefährdung des Betroffenen erreicht sein muß, die über eine lediglich latente Gefährdung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinausgeht.
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 9 C 7.91
    Die Asylbewerber waren nach den Feststellungen des Berufungsgerichts weder aktive Terroristen noch Teilnehmer im strafrechtlichen Sinne; ihnen waren auch keine Unterstützungshandlungen "im Vorfeld" zugunsten terroristischer Aktivitäten (vgl. insoweit BVerfGE 80, 339 und BVerfGE 81, 142 [BVerfG 20.12.1989 - 2 BvR 958/86]) anzulasten.
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 9 C 7.91
    Da die Revisionen bereits aus den vorstehend dargelegten Gründen Erfolg haben, kann es dahingestellt bleiben, ob die angefochtenen Urteile - wie der Bundesbeauftragte rügt - wegen fehlender Nachvollziehbarkeit ihrer Beweiswürdigung gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstoßen und ob Fehler der Beweiswürdigung dem materiellen Recht oder dem Verfahrensrecht zuzuordnen sind (vgl. insoweit u.a. Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 [BVerwG 19.01.1990 - 4 C 28/89]; Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199; Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147; Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338; Beschluß vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72/8 C 7.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 14.73 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 72; Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62).
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 9 C 7.91
    Eine inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403, 1501/84 - BVerfGE 81, 58 = DVBl. 1990, 201; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89]; vgl. auch Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 9 C 7.91
    Sie macht eine zusammenfassende Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts erforderlich (vgl. Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - BVerwGE 85, 12 [BVerwG 06.03.1990 - 9 C 14/89] m.w.N.).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 53.88

    Politische Verfolgung - Asyl - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Latente

  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka

  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei

  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 14.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wesentliche Verfahrensmängel im Sinne

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    In seinem Urteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - habe das Bundesverwaltungsgericht eine vor der Ausreise unmittelbar drohende Verfolgung als eine Gefährdung beschrieben, die sich bereits so weit verdichtet habe, daß der Betroffene für seine Person ohne weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt aktuell rechnen müsse.
  • BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 177.91

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Die von ihr zunächst erhobene Rüge, das Berufungsgericht weiche in der Frage der Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungsmaßnahmen unter Bürgerkriegsverhältnissen vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - ab, ist nicht begründet.

    In diesem Fall ist zwar eine Behandlung der Verfahrensrüge als Divergenzrüge in Betracht zu ziehen, da der Bundesbeauftragte die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - sowie vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - (BVerwGE 87, 141) und die diesen Entscheidungen seines Erachtens nicht in vollem Umfang Rechnung tragenden Ausführungen des Berufungsgerichts bezeichnet.

  • BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 183.91

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Verantwortlichkeit des

    Die von ihr zunächst erhobene Rüge, das Berufungsgericht weiche in der Frage der Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungsmaßnahmen unter Bürgerkriegsverhältnissen vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - ab, ist nicht begründet.

    In diesem Fall ist zwar eine Behandlung der Verfahrensrüge als Divergenzrüge in Betracht zu ziehen, da der Bundesbeauftragte die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - sowie vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - a.a.O. und die diesen Entscheidungen seines Erachtens nicht in vollem Umfang Rechnung tragenden Ausführungen des Berufungsgerichts bezeichnet.

  • BVerwG, 24.09.1992 - 9 B 304.91

    Verantwortlichkeit eines Staates für Verfolgungsmaßnahmen unter

    Die von ihr zunächst erhobene Rüge, das Berufungsgericht weiche in der Frage der Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungsmaßnahmen unter Bürgerkriegsverhältnissen vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - ab, ist nicht begründet.

    In diesem Fall ist zwar eine Behandlung der Verfahrensrüge als Divergenzrüge in Betracht zu ziehen, da der Bundesbeauftragte die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - sowie vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 u.a. - (a.a.O.) und die diesen Entscheidungen seines Erachtens nicht in vollem Umfang Rechnung tragenden Ausführungen des Berufungsgerichts bezeichnet.

  • BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 314.91

    Sicherheit vor Verfolgung in Form längerer Haft - Erforderliche

    Die von ihr zunächst erhobene Rüge, das Berufungsgericht weiche in der Frage der Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungsmaßnahmen unter Bürgerkriegsverhältnissen vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - ab, ist nicht begründet.

    In diesem Fall ist zwar eine Behandlung der Verfahrensrüge als Divergenzrüge in Betracht zu ziehen, da der Bundesbeauftragte die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - sowie vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 u.a. - (a.a.O.) und die diesen Entscheidungen seines Erachtens nicht in vollem Umfang Rechnung tragenden Ausführungen des Berufungsgerichts bezeichnet.

  • BVerwG, 10.06.1992 - 9 B 176.91

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Die von ihr zunächst erhobene Rüge, das Berufungsgericht weiche in der Frage der Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungsmaßnahmen unter Bürgerkriegsverhältnissen vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - ab, ist nicht begründet.

    In diesem Fall ist zwar eine Behandlung der Verfahrensrüge als Divergenzrüge in Betracht zu ziehen, da der Bundesbeauftragte die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - sowie vom "21. November 1990 - BVerwG 9 C 78.90 u.a. -" (gemeint wohl Urteil vom 1. Februar 1991 - BVerwG 9 C 78.90 u.a. -) und die diesen Entscheidungen seines Erachtens nicht in vollem Umfang Rechnung tragenden Ausführungen des Berufungsgerichts bezeichnet.

  • BVerwG, 01.11.1995 - 9 C 381.94

    Annahme einer Gruppenverfolgung aller Tamilen im Alter von 14 bis 40 Jahren

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses (erste) Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen (Urteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. -).

    Damit stellen die damalige Freiheitsberaubung und die Mißhandlungen, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in dem ersten Revisionsurteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - ausgeführt hat, eine politische (Vor-)Verfolgung dar.

  • BVerwG, 05.09.1995 - 9 C 372.94

    Antrag auf Asyl - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen (Urteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. -).

    Damit stellen die damalige Freiheitsberaubung und die Mißhandlungen, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in dem (ersten) Revisionsurteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - ausgeführt hat, eine politische (Vor-)Verfolgung dar.

  • BVerwG, 05.09.1995 - 9 C 339.94

    Antrag auf Asyl - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge

    Das Bundesverwaltungsgericht hat das erste Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen (Urteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. -).

    Damit stellen die damalige Freiheitsberaubung und die Mißhandlungen, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in dem ersten Revisionsurteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - ausgeführt hat, eine politische (Vor-)Verfolgung dar.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1991 - A 16 S 1731/89

    Asylantragstellung - zum objektiven Nachfluchtgrund für junge Tamilen in Sri

    Von einer der bereits erlittenen politischen Verfolgung gleichzusetzenden unmittelbar drohenden Verfolgung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10.7.1989, a.a.O. und vom 23.1.1991, E 83, 216 = NVwZ 1991, 768 = DVBl. 1991, 531 = InfAuslR 1991, 200 = EuGRZ 1991, 109 und BVerwG, Urteil vom 9.4.1991, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 143) ist auszugehen, wenn sich die Verfolgungssituation so weit verdichtet hat, daß der Betreffende ohne weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt aktuell rechnen muß (BVerwG, a.a.O. und Urteil vom 19.6.1991, BVerwG 9 C 7.91 u.a., S. 7/8 des Urteilsabdrucks).
  • BVerwG, 17.07.1992 - 9 B 178.91

    Sogenannte "Divergenzrüge"

  • BVerwG, 03.04.1992 - 9 B 280.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1992 - A 16 S 3055/90

    Asylrecht: Tamilen in Sri Lanka

  • VGH Baden-Württemberg, 27.12.1991 - A 16 S 1638/90
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